Energieausweis

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Energieausweis

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Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Grundsätzlich können Immobilieneigentümer, deren Immobilie über mindestens 5 Wohneinheiten verfügt oder nach dem Jahr 1977 erbaut worden ist, den Verbrauchsausweis beantragen. Wie so oft gibt es jedoch auch hier eine Ausnahme: Verbrauchsausweise können auch für Immobilien die vor 1977 erbaut wurden ausgestellt werden, falls an diesen Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 vorgenommen wurden. Dazu müssen Sie eine Bescheinigung eines Architekten/Energieberaters/Bauingenieurs einreichen, die die Erfüllung der Wärmeschutzverordnung von 1977 bestätigt. 

Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis

Kein Neubau + über 5 Wohneinheiten
Kein Neubau + unter 5 Wohneinheiten + Baujahr nach 1977
Kein Neubau + unter 5 Wohneinheiten + Baujahr vor 1977 + Nachweis der Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977
Bei allen Varianten, bei dem Sie nur den Verbrauchsausweis benötigen, können Sie alternativ auch den Bedarfsausweis wählen. Dieser bietet Ihnen eine ausführlichere objektive Energieeffizienzanalyse, welche Ihnen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für mögliche Modernisierungsmaßnahmen bietet.

Energieausweis für Immobilien

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, welches Immobilien energetisch bewertet, indem die Energieeffizienz der Immobilie berechnet wird. Da diese Berechnung auf standardisierten Berechnungsmethoden beruht, bietet der Energieausweis für Kauf - und Mietinteressenten die Möglichkeit, den Energieverbrauch von Immobilien zu vergleichen und die damit verbundenen Kosten zu kalkulieren. Für Eigenheimbesitzern hat der Energieausweis den Vorteil, den aktuellen Energiezustand Ihrer Immobilie einsehen zu können und gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen um die Energieeffizienz zu optimieren. Modernisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Austausch von Heizungsanlagen oder die Dämmung von Außenwänden, sollten durchgeführt werden falls energetische Mängel vorliegen, welche durch den roten Bereich der Farbskala gekennzeichnet sind.


Der Besitz eines Energieausweises ist seit dem 01. Oktober 2008 Pflicht. Damit müssen Eigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, den Energieausweis nicht nur bei der Einstellung des Inserats im Internet angeben, sondern gegebenenfalls auch bei Besichtigungsterminen zu Hand haben. Vorsicht: Sollten Eigentümer den Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie nicht vorlegen, kann das mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Dabei ist auch zu beachten, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide Ausweise sind für 10 Jahre gültig und können jedoch neu ausgestellt werden, falls Sanierungsarbeiten und Renovierungsmaßnahmen den Energiestatus einer Immobilie verändern.


Verbrauchsausweis - die Bewertung des Energieverbrauchsverhaltens

Bei der Erstellung des Verbrauchsausweises ist der Energieverbrauch der Gebäudebewohner der maßgebliche Faktor. Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge für Heizung und die Warmwasserbereitung der zurückliegenden drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter als Grundlage für die Berechnung herangezogen. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis wird somit vor allem durch das individuelle Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner beeinflusst. So kann ein geringer Energieverbrauch in den letzten drei Jahren einer energetisch schlecht bewerteten Immobilie trotzdem einen guten Energieausweis erhalten. Da die meisten Bewohner ein individuelles Energieverbrauchsverhalten haben und dieses die Grundlage für die Ermittlung des Verbrauchsausweises bildet, können im Gegensatz zum Bedarfsausweis nur begrenzt Aussagen über den zukünftigen Energieverbrauch der Immobilie gemacht werden. Der Verbrauchsausweis ist somit weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Achtung: Für die Ermittlung des Verbrauchsausweises müssen folgende Auflagen erfüllt sein. Bauantrag muss nach 1977 gestellt worden sein außer im Falle einer Modernisierung des Gebäudes nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977.

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