AGB

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Meine Objektangebotsangaben basieren auf meine erteilten Informationen bzw. den Angaben Dritter (z.B. Eigentümer, Vermieter, Bevollmächtigte). Trotz der eigenen Sorgfalt übernehme ich daher ausdrücklich keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. 

Alle Angaben sind vor Vertragsabschluss zu überprüfen, gerne auch mit Hilfe von Ihnen beauftragter Fachleute wie z.B. Architekten und Bausachverständige. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, -verpachtung und -vermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Meine Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für Sie, den Adressaten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden.

Eine Weitergabe an Dritte bedarf vorab unserer schriftlichen Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, ein Vertrag zustande, sind Sie zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.

Sie erkennen an, dass ich Ihnen das Objekt zuerst nachgewiesen haben, wenn Sie mir nicht unverzüglich und schriftlich unter Angabe der Informationsquelle mitteilen, dass Ihnen das Objekt bereits bekannt war oder von anderer Seite angeboten wurde.

Die Aufnahme von Kontakten hinsichtlich der von mir nachgewiesenen Objekte z.B. zum jeweiligen Eigentümer und Vermieter bedeutet stets Auftragserteilung und Anerkennung meiner Geschäftsbedingungen. 
Kommen aufgrund meines Nachweises und/oder unserer Vermittlungstätigkeit andere Verträge wie z.B. ein Kauf- oder Mietvertrag zustande oder wird das Objekt im Zwangsversteigerungsverfahren erworben, ist dafür von Ihnen eine Provision zu zahlen. 

Meine Provision beträgt - sofern nicht anders und in verbindlicher Schriftform vereinbart 5 Prozent zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kaufpreises. Bei Vermietung von Eigentümern (Wohnimmobilien) 2 Monatskaltmieten, im gewerblichen Bereich von Mietern 3 Monatskaltmieten, jeweiIs zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss.

Mit Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung wird eine Aufwandsentschädigung von einmalig 2.000 €.
Bei einem Rücktritt des Käufers von der Reservierungsvereinbarung verbleibt die Aufwandsentschädigung bei der Firma MS Immobilien. In allen anderen Fällen z.B. dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages, wird diese Aufwandsentschädigung mit der Maklerprovision verrechnet.

Neuregelungen zur Verteilung der Maklercourtage ab 23.12.2020
Das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen, Einfamilienhäuser und Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Das Gesetz regelt somit die hälftige Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer und ist damit bundesweit einheitlich geregelt.

Kommt es zu einem Vertrag über ein angebotenes Objekt, überlassen Sie mir bitte eine Kopie des Vertrages und der einzelnen Vertragsbedingungen. 
Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von meinen Angeboten abweichen, z.B. im Falle einer Zwangsversteigerung. Wird Ihnen ein von mir angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbieter gegenüber die durch mir erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit Ihnen vereinbarten Verträge und angebotenen Objekte. 
Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.

MS Immobilien
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